Elisabeth Helbling

Praxis für Psychotherapie

Angebot & Finanzierung

Psychotherapie

Behandlung bei seelischen Beeinträchtigungen und Leiden, vorwiegend bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen

Abklärungen

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Beratungsangebot

Für Eltern

Supervision

Für Fachpersonen im Umfeld von Kindern und Jugendlichen

Finanzierung

Obligatorische Krankenkassenversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologisch psychotherapeutische Leistungen über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung.

Mehr unter Anordnung
(FSP Informationsdokumente und Anordnungsformular)

Zusatzversicherung

Die Kostenübernahme über die Krankenkassen Zusatzversicherung ist unklar geworden und wird neu diskutiert. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen, wenn Sie eine Finanzierung über diesen Weg wünschen.

Invalidenversicherung IV

Die Invalidenversicherung übernimmt bei Kindern oder Jugendlichen die Kosten der Psychotherapie, wenn ein entsprechendes Geburtsgebrechen vorliegt oder die Psychotherapie länger als ein Jahr gedauert hat.

Opferhilfe

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden.

Selbstzahler und Selbstzahlerinnen

Selbstverständlich können die Kosten auch selbst übernommen werden.

Einzelsitzungen: Fr. 160.00 / 60 Min
Familien-/Eltern-/Paar-/Teamsitzungen: Fr. 200.00 / 60 Min